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Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Versicherte Leistungen:

Verspäteter Antritt der Reise

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte
    (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb
    der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch
    unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe
    gelangen zu können

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt beiTransportunfähigkeit einer
    versicherten Person bis maximal 2.500,– EURund längstens für zehn Tage
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und derzusätzlichen Rückreisekosten
    bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,– EUR
  • Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von
    öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind

Versicherte Gründe:

  • schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge vonFeuer,
    Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen
  • erheblicher Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Verkehrsmittelverspätung

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

Reisepreis Einzelperson Familie/Objekt
EUR 1 - 100 EUR 2 EUR 2
EUR 101 - 200 EUR 5 EUR 5
EUR 201 - 400 EUR 7 EUR 7
EUR 401 - 600 EUR 10 EUR 10
EUR 601 - 800 EUR 13 EUR 14
EUR 801 - 1000 EUR 15 EUR 17
EUR 1001 - 1500 EUR 19 EUR 21
EUR 1501 - 2000 EUR 25 EUR 28
EUR 2001 - 2500 EUR 31 EUR 34
EUR 2501 - 3000 EUR 39 EUR 42
EUR 3001 - 4000 EUR 49 EUR 51
EUR 4001 - 5000 EUR 59 EUR 61
EUR 5001 - 7500 EUR 79 EUR 81
EUR 7501 - 10000 EUR 119 EUR 121