5-Sterne-Premium-Schutz
Geltungsbereich: Europa / Weltweit
Prämie: ab EUR 14 pro Person
Versicherungsdauer: max. 45 Tage, Verlängerung gegen Aufpreis möglich.
Vertragsabschluss: Bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen
Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschlss der Reiseversicherung
spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Leistungsumfang:
- Reise-Rücktrittskostenversicherung
- Urlaubsgarantie
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
| Reisepreis | Prämie p.P. |
| EUR 1 - 100 | EUR 14 |
| EUR 101 - 200 | EUR 21 |
| EUR 201 - 400 | EUR 31 |
| EUR 401 - 600 | EUR 39 |
| EUR 601 - 800 | EUR 49 |
| EUR 801 - 1000 | EUR 65 |
| EUR 1001 - 1500 | EUR 75 |
| EUR 1501 - 2000 | EUR 95 |
| EUR 2001 - 2500 | EUR 120 |
| EUR 2501 - 3000 | EUR 135 |
| EUR 3001 - 4000 | EUR 179 |
| EUR 4001 - 5000 | EUR 229 |
| EUR 5001 - 7500 | EUR 299 |
| EUR 7501 - 10000 | EUR 389 |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjektes
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens 2 Stunden
ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel
wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer
Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
-
wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.
Versicherte Gründe:
- schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
- Verkehrsmittelverspätung
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (VB-2011)
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Versicherte Leistungen:
Verspäteter Antritt der Reise
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte
(max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird. - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb
der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird - Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch
unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe
gelangen zu können
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt beiTransportunfähigkeit einer
versicherten Person bis maximal 2.500,– EURund längstens für zehn Tage - Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und derzusätzlichen Rückreisekosten
bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,– EUR - Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von
öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind
Versicherte Gründe:
- schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge vonFeuer,
Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter - Bruch von Prothesen
- erheblicher Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Verkehrsmittelverspätung
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,– EUR
- den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Überführung und Bestattung im Ausland
Zusätzliche Leistungen:
- Information über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Arzneimittelversand
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100 % für die Hin- und Rückreise einer
dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt
länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist - Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,– EUR,) wenn der gebuchte
Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird - Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der
HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung
beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage –
in Höhe von 50,– EUR
- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR. - Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich,
leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur
Wiederherstellung der Transportfähigkeit. - kein Selbstbehalt
Nur für Reisen Deutschland im Komfort-Schutz:
Bei Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutzim Rahmen der
Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn das Reiseziel in Grenzgebieten zu einem Nachbarstaat
der Bundesrepublik Deutschland liegt und die Aufenthaltsdauer in diesem Nachbarstaat nicht länger
als 48 Stunden beträgt.
Notfall-Versicherung
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland
oder Bestattung im Ausland 100%
Bei Strafverfolgung
- Hilfe bei der Haft und Haftandrohung
- Darlehen für Strafkaution bis 13.000,- EUR
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades
bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
Schutzengel für Ihr zu Hause
bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort:
- Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
- Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500,– EUR
Schutzengel für Ihr Fahrzeug
bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder
in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen):
- Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500,– EUR
Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme:
- im Todesfall 20.000,- EUR (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
im Todesfall 10.000,- EUR.)
- im Invaliditätsfall bis 40.000,- EUR
- für Bergungskosten bis 5.000,- EUR
- für kosmetische Operationskosten bis 5.000,- EUR
Versicherungssumme abweichend für Reiseschutz Auto-, Bahn- und Busreisen:
- im Todesfall 15.000,- EUR (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
im Todesfall 10.000,- EUR.)
- Invalidität keine Leistung
- für Bergungskosten keine Leistung
- für kosmetische Operationen keine Leistung
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme
- für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- Kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
- strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen)
- Verkehrsunfälle
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
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