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5-Sterne-Premium-Schutz

Geltungsbereich: Europa / Weltweit

Prämie: ab EUR 14 pro Person

Versicherungsdauer: max. 45 Tage, Verlängerung gegen Aufpreis möglich.

Vertragsabschluss: Bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen
Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der  Abschlss der Reiseversicherung
spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Leistungsumfang:

  • Reise-Rücktrittskostenversicherung
  • Urlaubsgarantie
  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfall-Versicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis Prämie p.P.
EUR 1 - 100 EUR 14
EUR 101 - 200 EUR 21
EUR 201 - 400 EUR 31
EUR 401 - 600 EUR 39
EUR 601 - 800 EUR 49
EUR 801 - 1000 EUR 65
EUR 1001 - 1500 EUR 75
EUR 1501 - 2000 EUR 95
EUR 2001 - 2500 EUR 120
EUR 2501 - 3000 EUR 135
EUR 3001 - 4000 EUR 179
EUR 4001 - 5000 EUR 229
EUR 5001 - 7500 EUR 299
EUR 7501 - 10000 EUR 389
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjektes

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens 2 Stunden
    ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel
    wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer
    Stornierung angefallen wären.

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.

Ersatz der Umbuchungskosten:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.

Versicherte Gründe:

  • schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (VB-2011)

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Versicherte Leistungen:

Verspäteter Antritt der Reise

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte
    (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb
    der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch
    unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe
    gelangen zu können

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt beiTransportunfähigkeit einer
    versicherten Person bis maximal 2.500,– EURund längstens für zehn Tage
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und derzusätzlichen Rückreisekosten
    bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,– EUR
  • Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von
    öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind

Versicherte Gründe:

  • schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge vonFeuer,
    Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen
  • erheblicher Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Verkehrsmittelverspätung

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten
Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,– EUR
  • den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland

Zusätzliche Leistungen:

 

  • Information über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100 % für die Hin- und Rückreise einer
    dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt
    länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,– EUR,) wenn der gebuchte
    Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der
    HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung
    beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
    - bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage –
      in Höhe von 50,– EUR
    - bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR.
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich,
    leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur
    Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
  • kein Selbstbehalt

Nur für Reisen Deutschland im Komfort-Schutz:

Bei Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutzim Rahmen der
Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn das Reiseziel in Grenzgebieten zu einem Nachbarstaat
der Bundesrepublik Deutschland liegt und die Aufenthaltsdauer in diesem Nachbarstaat nicht länger
als 48 Stunden beträgt.

Notfall-Versicherung

Bei Krankheit/Unfall

- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

- Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern

Bei Tod

- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland
  oder Bestattung im Ausland 100%

Bei Strafverfolgung

- Hilfe bei der Haft und Haftandrohung
- Darlehen für Strafkaution bis 13.000,- EUR

Fahrradschutz

- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne  bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades
  bis 250,- EUR

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR

Schutzengel für Ihr zu Hause
bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort:
- Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
- Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500,– EUR

Schutzengel für Ihr Fahrzeug
bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder
in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen):
- Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500,– EUR

Reise-Unfallversicherung

Versicherungssumme:

- im Todesfall 20.000,- EUR (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  im Todesfall 10.000,- EUR.)
- im Invaliditätsfall bis 40.000,- EUR
- für Bergungskosten bis   5.000,- EUR
- für kosmetische Operationskosten bis 5.000,- EUR

Versicherungssumme abweichend für Reiseschutz Auto-, Bahn- und Busreisen:

- im Todesfall 15.000,- EUR (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  im Todesfall 10.000,- EUR.)
- Invalidität keine Leistung
- für Bergungskosten keine Leistung
- für kosmetische Operationen keine Leistung

Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssumme

  • für Einzelpersonen 2.000,- EUR
  • für Familien 4.000,- EUR
  • Kein Selbstbehalt

Versicherungsschutz:

Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch

  • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen)
  • Verkehrsunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen

Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.