Aktuelle Reiseinformationen
21.02.2013 Wichtige Informationfür Kunden mit Etihad Airways Flügen mit Abflug am 22. oder 23.02.2013
Aufgrund einer Systemumstellung bei Etihad Airways bittet die Fluggesellschaft ihre Kunden um Folgendes:
• Bitte vier Stunden vor Abflug am Flughafen sein.
• Wenn sie am 22. oder 23. Februar mit Etihad Airways reisen, bitte wenn möglich 24 Stunden vor Abflug online einchecken und Ihre ausgedruckte Bordkarte zum Flughafen mitbringen.
• Wenn sie nicht die Möglichkeit eines Online Check-ins haben oder am 24. oder 25. Februar reisen, sollen sie bitte die Buchungsbestätigung ihres Fluges ausgedruckt zum Flughafen mitbringen.
• Etihad Guest Meilen können während der Systemumstellung nicht für Prämienflüge oder Upgrades genutzt werden. Meilen sollten bitte vor dem 21. Februar oder nach dem 24. Februar eingesetzt werden.
• Wenn Sie ein Upgrade am Flughafen für diese Daten kaufen möchten, bitte dies vor oder am 21. Februar veranlassen. Während der Systemumstellung wird das nicht möglich sein.
• Wenn Sie eine Umbuchung vornehmen möchten, müsste dies vor dem dem 22. Februar erfolgen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung!
29.01.2013 Aktualisierter Reisehinweis Ägypten
In Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen hat das Auswärtige Amt am 29. Januar seinen Sicherheitshinweis zu Ägypten erneut aktualisiert:
"Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten. ...
Seit 24. Januar 2013 halten in der Innenstadt von Kairo und in anderen Städten Ägyptens (insbes. Port Said, Suez und Alexandria) gewalttätige Ausschreitungen an. ... Vor diesem Hintergrund wird daran erinnert, dass Reisenden in Ägypten allgemein dringend empfohlen wird, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung sehr aufmerksam und regelmäßig zu verfolgen. ...
In Kairo konzentrieren sich die Ausschreitungen auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, das Fernsehgebäude Maspero, die Brücke des 6. Oktober und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Bei der Fahrt zum bzw. vom Internationalen Flughafen Kairo sind diese Bereiche unbedingt zu meiden; es sollte ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, weil es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann.
Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes (wie bspw. Ramses Hilton, Semiramis Intercontinental, Shepheard-Hotel) können nicht mehr uneingeschränkt als sicher betrachtet werden, da es schon zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen ist. Von einem Besuch des Ägyptischen Museums wird derzeit dringend abgeraten."
12.01.2009 USA Einreise: Registrierung erforderlich ab 12.01.2009
Seit dem 12. Januar 2009 müssen sich USA-Reisende ohne Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren.
Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig. Seit dem 08.09.2010 sind Antragsteller für die elektronische Reiseberechtigung zur Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 14 USD verpflichtet. Diese kann bei Beantragung bequem per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express und Discover) entrichtet werden. Die Kreditkarte muss dabei nicht zwingend auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein. Die Registrierung kann auch von einer dritten Person vorgenommen werden. Sollten sich Ihre persönlichen Daten und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA im Zeitraum zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug ändern, müssen Sie Ihre Daten vor Einreise aktualisieren. Diese Aktualisierung ist kostenfrei, solange keine Neubeantragung erfolgen muss (z.B. bei Namensänderung, neuer Reisepass o.ä.)
06.11.2006 Neue Handgepäckbestimmungen der EU
Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union -egal mit welchem Ziel -neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um Neuregelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße.
Die Neuregelungen im Einzelnen:
- Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollsteile muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollsteile ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
- Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind.
Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
- Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 06.05.2007 rechtsverbindlich.
Detaillierte Informationen der EU-Kommission finden Sie über folgende Links auf der Website der EU-Kommission:
23.03.2006 Schwarze Liste der EU
Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 erstmals eine sogenannte schwarze Liste der Fluggesellschaften erstellt, die seitdem laufend aktualisiert wird. Die in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften gelten als besonders unsicher. Generell wird von Flügen auf diesen Airlines dringend abgeraten. In den meisten Fällen besteht keine Landeerlaubnis in Europa. Die aktuelle Liste finden Sie auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
10.10.2006 Reiseempfehlung für Passagiere mit Flugziel USA
Wegen der intensiven Passagier- und Gepäckkontrollen möchten wir alle Passagiere bitten, möglichst frühzeitig am Flughafen einzutreffen und ausreichend Zeit für die Sicherheits-Checks einzukalkulieren.
Aufgrund einer Anordnung der Sicherheitsbehörden wurden die temporär restriktiven Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck etwas gelockert. Es gelten die folgenden Bestimmungenauf Flügen in die USA und auf Flügen US-amerikanischer Fluggesellschaften:
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Flüssigkeiten, sowie wachs- oder geleeartige Stoffe dürfen wieder in begrenzter Menge im Handgepäck befördert werden.
Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Der Transport dieser Behältnisse muss in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Jeder Passagier darf maximal einen Beutel im Handgepäck mit an Bord nehmen.
Darüber hinaus gehendes Volumen bitten wir Sie mit Ihrem Reisegepäck am Check-in bei Ihrer Fluggesellschaft aufzugeben oder auf andere Weise sicher zu stellen, dass Sie diese nicht im Handgepäck oder am Körper mit sich führen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, -milch oder -säfte als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Mitgeführt werden dürfen auch persönlich verschriebene Medikamente, die mit den Angaben auf dem Fluggastticket übereinstimmen, Insulin oder andere während des Fluges notwendige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Bitte treffen Sie frühzeitig am Flughafen ein und reduzieren Sie die Mitnahme von Handgepäck auf das Nötigste.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm
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