Häufig gestellte Fragen zur Übermittlung von Fluggastdaten an amerikanische Behörden bei Flügen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.
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Fragen und Antworten
- Welche Fluggastinformationen werden an die amerikanischen Behörden weitergegeben?
- Warum werden meine PNR-Daten vor meiner Reise in die, aus den oder durch die Vereinigten Staaten an das amerikanische DHS übermittelt?
- Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Übermittlung von PNR-Daten?
- Werden auch sensible PNR-Daten übermittelt?
- Werden meine PNR-Daten an andere Behörden weitergegeben?
- Wie lange wird das DHS die PNR-Daten speichern?
- Wie werden die PNR-Daten gesichert?
- Wer stellt sicher, dass die PNR- Verpflichtungserklärung eingehalten wird?
- Kann ich eine Kopie der PNR-Daten anfordern, die das DHS von mir erfasst hat?
- Kann ich die Berichtigung meiner PNR-Daten verlangen?
- Mit welchen amerikanischen Stellen kann ich mich im Zusammenhang mit diesem Programm in Verbindung setzen?
- An wen wende ich mich, wenn meine Beschwerde nichts bewirkt?
- Wo erhalte ich weitere Informationen?
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Fragen und Antworten
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Welche Fluggastinformationen werden an die amerikanischen Behörden weitergegeben?
Die Vereinigten Staaten verlangen von Fluggesellschaften, die Flüge in die, aus den und durch die Vereinigten Staaten (USA) durchführen, bereits vor Abflug die Übermittlung bestimmter Fluggastdaten an das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz), um die Sicherheit des Flugverkehrs und die innere Sicherheit der USA besser gewährleisten zu können. Die Fluggastdaten unterteilen sich in zwei Gruppen.
- Die so genannten "Passenger-Name-Record“ - Daten (PNR): Dazu gehören verschiedene Informationen, die bei der Buchung erfasst werden oder über die Fluggesellschaften bzw. Reisebüros verfügen, wie der Name des Fluggasts, die Anschrift, Angaben zur Reiseroute (wie Datum der Reise, Abreise- und Bestimmungsort, Sitznummer und Anzahl von Gepäckstücken) sowie Angaben zur Buchung (wie Reisebüro und Angaben zur Zahlungsmethode und vorbestellten Mahlzeiten) oder andere Informationen (wie Mitglied eines Vielfliegerprogramms);
- Advanced Passenger Information (API): Dazu gehören hauptsächlich Angaben aus dem Reisepass des Fluggastes; sie werden häufig bei der Abfertigung erfasst. Diese Informationen werden den Grenzkontrollbehörden vor der Ankunft des Fluges übermittelt. Auch diese Informationen werden zum Abgleich der Fluggäste mit den Listen von Personen verwendet, die als Risiko für die Luftfahrtssicherheit eingestuft werden.
Diese häufig gestellten Fragen betreffen in erster Linie PNR-Daten, da es im Abkommen vom 26.07.2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten um diese Daten geht. Die Europäische Union sorgt dafür, dass Luftfahrtunternehmen der Übermittlungspflicht nachkommen. Die Fluggesellschaft hat diese Anforderungen zu erfüllen.
Eine ausführlichere Erklärung zur Verwendung der von Fluggästen auf Flügen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA erfassten PNR-Daten durch das Ministerium für Heimatschutz (DHS) finden Sie im internationalen Abkommen und im Begleitschreiben des DHS, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 204 vom 4. August 2007 veröffentlicht sind. Über diesen Link zu öffnen.
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Warum werden meine PNR-Daten vor meiner Reise in die, aus den oder durch die Vereinigten Staaten an das amerikanische DHS übermittelt?
Das DHS verwendet Fluggastdaten („PNR“) bei Flügen zwischen der EU und den USA zur Verhinderung und Bekämpfung von :
- Terrorismus und damit verbundenen Straftaten,
- anderen schweren länderübergreifenden Straftaten, einschließlich internationaler organisierter Kriminalität, und
- der Flucht im Falle von Haftbefehl oder Gewahrsamnahme wegen der oben genannten Straftaten.
PNR – Daten können bei Bedarf zum Schutz wichtiger Interessen einer Person, in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder für sonstige gesetzlich vorgesehene Zwecke verwendet werden.
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Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Übermittlung von PNR-Daten?
Gemäß gesetzlicher Bestimmungen (title 49, United States Code, section 44909(c)(3)) und der entsprechenden (vorläufigen) Durchführungsbestimmungen (title 19, Code of Federal Regulations, section 122.49b) muss jede Fluggesellschaft, die Auslandspassagierflüge aus den oder in die Vereinigten Staaten durchführt, dem DHS PNR - Daten übermitteln, die mit den Reservierungs-/ Abfertigungssystemen der Fluggesellschaft erhoben und darin gespeichert werden.
Das DHS legte in einem Schreiben vom 26. Juli 2007 dar, wie es die PNR - Daten erfasst, verwendet und aufbewahrt. (Über diesen Link aufzurufen)Erklärt werden insbesondere folgende Bedingungen für den Umgang mit PNR-Daten:
- die Verwendungszwecke von Fluggastdaten,
- die Weitergabe von PNR-Daten an andere Stellen,
- die erfassten Informationskategorien,
- der Zugriff von Fluggästen auf ihre Daten und Beschwerdemöglichkeiten,
- die Durchsetzung,
- der amtliche Vermerk an Reisende,
- die Speicherungsdauer,
- die Übermittlung von PNR,
- das Prinzip der Gegenseitigkeit und
- die Änderung des Abkommens.
Auf der Grundlage dieser Zusicherungen des DHS schlossen die Europäische Union und die Vereinigten Staaten im Juli 2007 ein internationales Abkommen. Die Europäische Union wird somit sicherstellen, dass die Fluggesellschaften die vom DHS verlangten PNR-Daten übermitteln.
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Werden auch sensible PNR-Daten übermittelt?
Bestimmte als "sensibel" eingestufte PNR-Daten können von den Reservierungs- und/oder Abfertigungssystemen in der EU an das DHS übermittelt werden. Sensible PNR-Daten sind beispielsweise bestimmte Informationen über die Rasse oder ethnische Herkunft, die politische Überzeugung, Religion, den Gesundheitszustand oder sexuelle Neigungen des Fluggastes.
Das DHS verpflichtet sich, keine als "sensibel" eingestufte PNR-Daten, die es von den Reservierungs- oder Abfertigungssystemen in der EU erhalten hat, zu verwenden. Das DHS hat ein automatisches Filterprogramm eingerichtet, mit dem sichergestellt wird, dass die sensiblen PNR - Daten prinzipiell nicht verwendet werden.
In Ausnahmefällen, z.B. wenn eine Person in Lebensgefahr schwebt oder in ernster Gefahr ist, können sensible PNR- Daten jedoch verwendet werden.
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Werden meine PNR-Daten an andere Behörden weitergegeben?
Das DHS kann PNR-Daten an andere amerikanische Terrorabwehr-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zwecks Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitenden Verbrechen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Bedrohungen, Flüge, Einzelpersonen, Routen usw.) weitergeben.
Das DHS kann PNR-Daten an Behörden in Drittstaaten weitergeben, es muss in diesem Fall aber zuvor die beabsichtigte Verwendung der Informationen und die Datenschutzmaßnahmen prüfen. Außer in Notfällen sind für Datenübermittlungen ähnlich strenge Datenschutzmaßnahmen vorgeschrieben, wie sie im internationalen Abkommen zwischen der EU und den USA vorgesehen sind.
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Wie lange wird das DHS die PNR-Daten speichern?
Das DHS wird die PNR-Daten fünfzehn Jahre lang aufbewahren. Daten, die eine bestimmte Rechtssache oder ein Ermittlungsverfahren betreffen, können bis zum Abschluss der Rechtssache oder der Ermittlungen aufbewahrt werden. Das DHS führt Protokoll über den Zugang zu sensiblen PNR-Daten und löscht die Daten innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Zweck, zu dem auf sie zugegriffen wurde, erfüllt ist und wenn eine längere Speicherung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das DHS informiert die Europäischen Kommission (GD JLS) in der Regel innerhalb von 48 Stunden über Zugriffe auf sensible Daten.
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Wie werden die PNR-Daten gesichert?
Das DHS hält bei Flügen zwischen der EU und den USA erfasste PNR-Daten unter Verschluss. Mit strengen Schutzmaßnahmen wie geeigneten Datensicherheits- und Zugriffskontrollen wird sichergestellt, dass die PNR-Daten nicht unrechtmäßig verwendet oder unberechtigt eingesehen werden.
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Wer stellt sicher, dass die PNR- Verpflichtungserklärung eingehalten wird?
Der oberste Datenschutzbeauftragte des Department of Homeland Security ist rechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in der Behörde rechtmäßig behandelt werden. Er ist unabhängig von sämtlichen Direktoraten innerhalb des DHS, seine Beschlüsse sind für die Behörde verbindlich. Er beaufsichtigt das Programm, stellt die strikte Einhaltung der Vorschriften durch das DHS sicher und prüft, ob angemessene Schutzmaßnahmen getroffen sind.
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Kann ich eine Kopie der PNR-Daten anfordern, die das DHS von mir erfasst hat?
Jeder Fluggast kann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit und seines Wohnsitzlandes weitere Informationen über die Art der PNR - Daten erhalten, die an das DHS weitergegeben wurden, und eine Kopie der in den DHS-Datenbanken gespeicherten PNR - Daten anfordern.
Wie im amerikanischen "Freedom of Information Act" und anderen amerikanischen Gesetzen, Vorschriften und Strategiepapieren vorgesehen ist, wird das DHS jede Anforderung der Dokumente durch den Fluggast, darunter der im Besitz des DHS befindlichen PNR-Daten prüfen, ungeachtet von dessen Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzlandes. Das DHS kann unter bestimmten Umständen die Offenlegung der PNR-Daten oder eines Teils davon verweigern oder verschieben (z. B., wenn man davon ausgehen kann, dass dadurch in anhängige Strafverfahren eingegriffen wird, oder wenn in strafrechtlichen Untersuchungen verwendete Techniken und Verfahren dadurch offen gelegt würden).
In Fällen, in denen das DHS gestützt auf eine Ausnahmeregelung vom Freedom of Information Act den Zugang zu PNR-Daten verweigert, können Sie beim obersten Datenschutzbeauftragten des DHS verwaltungsrechtlichen Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Der Datenschutzbeauftragte ist sowohl für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre als auch für die Offenlegungspolitik des DHS zuständig. Gegen eine endgültige Entscheidung der Behörde kann bei amerikanischen Gerichten geklagt werden. -
Kann ich die Berichtigung meiner PNR-Daten verlangen?
Selbstverständlich. Fluggäste können sich mit den in Frage 12 genannten Stellen in Verbindung setzen und um Korrektur der in den Datenbanken des DHS befindlichen PNR-Daten ersuchen. Das DHS wird die Berichtigungen vornehmen, wenn es diese für berechtigt und belegt hält.
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Mit welchen amerikanischen Stellen kann ich mich im Zusammenhang mit diesem Programm in Verbindung setzen?
Allgemeine Fragen zu PNR-Daten oder Anfragen zu meinen PNR-Daten:
Wenn Sie Auskunft über die PNR-Daten, die an das DHS übermittelt wurden, oder Zugang zu Ihren dort gespeicherten PNR-Daten wünschen, schreiben Sie bitte an: Freedom of Information Act (FOIA) Request, U.S. Customs and Border Protection, 1300 Pennsylvania Avenue, N.W., Washington, D.C. 20229. Weitere Informationen über die Auskunftsverfahren erhalten Sie in "section 19 Code of Federal Regulations", Abschnitt 103.5 (www.dhs.gov/foia ).
Bedenken, Beschwerden und Berichtigungsanträge:
Wenn Sie Bedenken oder Beschwerden vorbringen wollen oder um Berichtigung der PNR-Daten ersuchen wollen, schreiben Sie bitte an: Assistant Commissioner, DHS Office of Field Operations, US Customs and Border Protection, 1300 Pennsylvania Avenue, N.W., Washington, D.C. 20229.
Entscheidungen des DHS können vom obersten Datenschutzbeauftragten ("Chief Privacy Officer") des Department of Homeland Security, Washington, DC 20528, geprüft werden. Ein Fluggast kann sich mit einer Anfrage, Beschwerde oder mit einem Antrag auf Berichtigung von PNR-Daten auch an die Datenschutzbehörde seines EU-Mitgliedstaates wenden, wenn eine weitere Prüfung notwendig sein sollte. -
An wen wende ich mich, wenn meine Beschwerde nichts bewirkt?
Wenn das DHS keine befriedigende Antwort auf Ihre Beschwerde geben kann, können Sie sich schriftlich an den obersten Datenschutzbeauftragten ("Chief Privacy Officer") des Department of Homeland Security, Washington, DC 20528, wenden. Der oberste Datenschutzbeauftragte wird den Fall prüfen und versuchen, eine Lösung zu finden. Sie können sich mit einer Beschwerde auch an den Datenschutzbeauftragten Ihres Landes wenden. Die Anschriften des Datenschutzbeauftragten Ihres Landes finden Sie über diesen Link.
Der oberste Datenschutzbeauftragte hat sich verpflichtet, sich mit Beschwerden zu befassen, die ihm die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Staatsangehörige der EU übermitteln, wenn dieser die Datenschutzbehörde beauftragt hat, für ihn zu handeln. -
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ihre Fluggesellschaft erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft in Ihrem Land.
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