Buchung

  1. Wie kurzfristig kann ich eine Reise-Versicherung buchen?
    Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sowie Einzelversicherungen wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Notfallversicherung, Gepäckversicherung und Haftpflichtversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Gerne können Sie uns Ihre Buchungswünsche telefonisch unter Tel. 01805 - 276 260 (0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42ct./min) oder per Email service@flug.de. mitteilen.
  2. Kann ich die Reiseversicherung nur in Verbindung mit einer Reise buchen?
    Alle Reiseversicherungen können jederzeit auch unabhängig einer Reisebuchung gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass alle Versicherungspakete die eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung beinhalten sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden müssen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sowie Einzelversicherungen wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Notfallversicherung, Gepäckversicherung und Haftpflichtversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden, sofern kein Schaden z.B. Krankheit, Schaden am Eigentum bei Buchung bekannt ist. Online sind jedoch nur: Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reise-Abbruch-Versicherung und Komplettschutz-Pakete buchbar. Alle weiteren Versicherungsleistungen können telefonisch oder per Email über unser Service-Center gebucht werden.
  3. In welchen Fällen tritt die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in Kraft?
    Versicherungsschutz besteht bei:
    - Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
    - Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
    - Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
    - Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
    - betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
    - Impfunverträglichkeit
    - Schwangerschaft
    - erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
    - unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  4. Kann ich auch von der Reise zurücktreten, wenn einem Familienangehörigen etwas passiert, owohl diese Person nicht mitreist?
    Rücktrittsrecht besteht, wenn einem nahen Familienangehörigen (siehe unten stehende Erläuterung bzgl. Risikopersonen) etwas passiert. Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Risikopersonen sind:
    - versicherte Personen untereinander (max. vier Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
    - die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
    - diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
    versicherung
  5. Kann ich eine Reise-Versicherung auch telefonisch buchen?
    Ja unser Service-Center steht Ihnen telefonisch unter Tel. 01805 - 276 260 (0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42ct./min) von Montag bis Freitag von 08.00 - 22.00 Uhr, Samstag, Sonntags und Feiertags 09.00 - 17.00 Uhr zur Verfügung und nimmt Ihren Buchungswunsch gerne entgegen.
  6. Wie hoch ist der Selbstbehalt?
    Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25, EUR je versicherter Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereigniss "Tod" ausgelöst wird. In allen anderen Versicherungssparten: kein Selbstbehalt
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Schadenfall

  1. Was mache ich, wenn ich wegen Krankheit von der Reise zurücktreten muss?
    Schadenfall vor Reiseantritt: Bitte teilen Sie uns Ihren Stornowunsch schriftlich mit. Sie erhalten von uns eine Stornorechnung und ein Schadenformular, beides reichen Sie per Post direkt bei der Versicherung ein. Die Versicherungsgesellschaft benötigt von Ihnen folgende Unterlagen im Original: Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten vom Arzt, Schadenanzeige, Sterbeurkunde, ggf. Kündigungsschreiben und/oder Arbeitsvertrag, Buchungsbestätigung/Rechnung und Stornokostenrechnung.
  2. An wen wende ich mich, wenn im Urlaubsland ein Versicherungsfall eintritt?
    Schadenfall nach Reiseantritt:
    Bitte richten Sie alle Fragen direkt an die Versicherung: 24 Stunden Notruf-Service auf Reisen: 0049 180 5 256 256 (ab Ausland zum Auslandstarif in deutsche Festnetz). Bitte beachten Sie, dass die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nach Antritt der Reise erlischt.
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Stornierung / Umbuchung

  1. Was mache ich im Falle einer Stornierung?
    "Stornierungen müssen immer schriftlich, per Fax bzw. Email, vorgenommen werden. Bei kurzfristigen Stornierungen informieren Sie bitte zusätzlich unser Service-Center unter Tel. 01805 - 276 260 (0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42ct./min).
    - Stornierungen aus versichertem Grund: Bitte teilen Sie uns Ihren Stornowunsch schriftlich mit. Sie erhalten von uns im Anschluss eine Stornorechnung und ein Schadenformular, beides reichen Sie per Post direkt bei der Versicherung ein. Die Versicherungsgesellschaft benötigt von Ihnen folgende Unterlagen im Original: Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten vom Arzt, Schadenanzeige, Sterbeurkunde, ggf. Kündigungsschreiben und/oder Arbeitsvertrag, Buchungsbestätigung/Rechnung und Stornokostenrechnung." - Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nicht rückerstattbar!
  2. Kann ich eine Versicherung stornieren?
    Reiseversicherungen können nur zusammen mit der gebuchten Reise storniert werden. Im Falle einer Stornierung, können alle Versicherungen, bis auf die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung storniert werden.
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Bezahlung / Dokumente

  1. Wie erhalte ich die Unterlagen?
    Ihren Versicherungsnachweis sowie die Versicherungsbedingungen erhalten Sie zusammen mit der endgültigen Bestätigung/Rechnung per Email.
  2. Wann muss ich die Versicherung bezahlen?
    Die Zahlung wird sofort Erhalt der gewählten Zahlungsart sofort fällig. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.
  3. Wie kann ich die Reise-Versicherung bezahlen?
    Sie können Ihre Reise-Versicherung entweder per Kreditkarte (Visa/MasterCard/American Express) oder per Lastschriftverfahren bezahlen. Es können nur Kreditkarten akzeptiert werden, die in Deutschland, Schweiz, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden oder Luxemburg ausgestellt wurden.
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