Beachten Sie bitte auch die aktuellen Reisehinweise auf der Website des Auswärtigen Amts »

Aktuelle Reiseinformationen Weltweit

  1. USA: Verschaerfte Sicherheitskontrollen bei Fluegen in die USA
    In Reaktion auf den gescheiterten Anschlag auf eine Maschine der Delta Air am 25. Dezember haben die Behoerden ihre Sicherheitsmaßnahmen bei USA-Fluegen deutlich verschaerft und eine Ausweitung der Passagierkontrollen angekuendigt. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Fluggesellschaften ihren Passagieren in Richtung USA ab sofort, sich bereits drei Stunden vor dem vorgesehenen Abflug am Flughafen einzufinden.


    Stand 30.12.09 17:30

  2. USA Einreise: Neu ab 12.01.2009
    Anträge für eine visumsfreie Einreise in die USA können ab 12. Januar 2009 nur noch im Internet gestellt werden über das neue elektronische Reisegenehmigungssystem "ESTA" (Electronic System for Travel Authorization). Ob der online unter https://esta.cbp.dhs.gov gestellte Antrag zur Einreise in die USA genehmigt wurde erfährt man innerhalb 72 Stunden nach Antragsstellung auf der ESTA-Website. Die Reisegenehmigung über ESTA stellt allerdings keine Garantie zur Einreise in die USA dar, da die letztendliche Entscheidung den Behörden vor Ort vorbehalten bleibt. Sofern eine über ESTA erteilte Reisegenehmigung nicht nachträglich widerrufen wird, bleibt diese bis zu zwei Jahre gültig.


  3. Neue Handgepäckbestimmungen der EU
    Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union -egal mit welchem Ziel -neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um Neuregelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße.

    Die Neuregelungen im Einzelnen:
    - Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören
    z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.


    Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollsteile muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

    Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

    Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollsteile ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
    - Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops

    Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind.

    Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

    Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
    - Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.

    Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 06.05.2007 rechtsverbindlich.

    Detaillierte Informationen der EU-Kommission finden Sie über folgende Links auf der Website der EU-Kommission:

    http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/06/363&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

    http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/1313&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en


  4. Schwarze Liste der EU
    Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 erstmals eine sogenannte schwarze Liste der Fluggesellschaften erstellt, die seitdem laufend aktualisiert wird. Die in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften gelten als besonders unsicher. Generell wird von Flügen auf diesen Airlines dringend abgeraten. In den meisten Fällen besteht keine Landeerlaubnis in Europa. Die aktuelle Liste finden Sie auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm


  5. Reiseempfehlung für Passagiere mit Flugziel USA (10.10.2006)
    Wegen der intensiven Passagier- und Gepäckkontrollen möchten wir alle Passagiere bitten, möglichst frühzeitig am Flughafen einzutreffen und ausreichend Zeit für die Sicherheits-Checks einzukalkulieren.

    Aufgrund einer Anordnung der Sicherheitsbehörden wurden die temporär restriktiven Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck etwas gelockert.Es gelten die folgenden Bestimmungenauf Flügen in die USA und auf Flügen US-amerikanischer Fluggesellschaften:

    Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

    Flüssigkeiten, sowie wachs- oder geleeartige Stoffe dürfen wieder in begrenzter Menge im Handgepäck befördert werden.

    Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Der Transport dieser Behältnisse muss in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Jeder Passagier darf maximal einen Beutel im Handgepäck mit an Bord nehmen.

    Darüber hinaus gehendes Volumen bitten wir Sie mit Ihrem Reisegepäck am Check-in bei Ihrer Fluggesellschaft aufzugeben oder auf andere Weise sicher zu stellen, dass Sie diese nicht im Handgepäck oder am Körper mit sich führen.

    Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, -milch oder -säfte als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Mitgeführt werden dürfen auch persönlich verschriebene Medikamente, die mit den Angaben auf dem Fluggastticket übereinstimmen, Insulin oder andere während des Fluges notwendige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

    Bitte treffen Sie frühzeitig am Flughafen ein und reduzieren Sie die Mitnahme von Handgepäck auf das Nötigste.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm

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