Reiseabbruch-Versicherung

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

- Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,– EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,– EUR
  • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod,
  • Impfunverträglichkeit;
  • Schwangerschaft,
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen.

Selbstbehalt:

20% Selbstbehalt bei "unerwartet schwerer Erkrankung" und ambulanter Behandlung.


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